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Fragen?

Was geschieht bei einer Begutachtung?

Nachdem Sie einen Pflegegrad beantragt haben, kommt ein Gutachter/ in zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild über die Umstände zu machen. Bei diesem Begutachtungstermin sollte die tatsächliche Situation möglichst realitätsnah wiedergegeben werden. Deswegen können Sie sich darauf gut vorbereiten.

 

Welche möglichen Dokumente sollten sie bereit halten?

  • Krankenhaus- oder Rehaentlassberichte
  • Arztberichte
  • Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel
  • Verordnungen oder Nachweise für Ergo- oder Physiotherapie, Logopädie
  • Auflistung der Ärzte und Therapeuten mit Nennung der Häufigkeit der Praxis- bzw. Hausbesuche Auflistung aller privater Pflegepersonen einschließlich des zeitlichen Umfangs der jeweiligen Hilfeleistung (wie viele Stunden und an welchen Tagen)
  • Dokumentationsmappe des Pflegedienstes

 

Was bewertet der Gutachter?

Durch eine Befragung eines Fragebogens kann der Gutachter den Pflegegrad feststellen.
Die Bereiche im Einzelnen sind folgende:

 

Mobilität:

Bei diesem Punkt geht es nur um die motorischen Fähigkeiten. Einschränkungen, die auf kognitiver Basis beruhen, werden hier nicht berücksichtigt.

Es geht um Tätigkeiten wie:

  • Positionswechsel im Bett
  • Stabile Sitzposition halten
  • Umsetzen
  • Fortbewegung im Wohnbereich und Treppensteigen

 

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:

Hier wird das Ausmaß der Einschränkungen der Kommunikation und der Kognition erfasst. Darunter zählt: Erkennen bekannter Personen,
örtliche Orientierung, zeitliche Orientierung, Erinnerungen, Steuerung von Alltagshandlungen, sinnvolle Entscheidungen treffen,
Verstehen von Informationen, Erkennen von Risiken, Mitteilen von Bedürfnissen, Verstehen von Aufforderungen und Beteiligung an Gesprächen.

 

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:

Dieser Punkt legt seinen Fokus auf die Häufigkeit notwendiger Hilfestellungen bei bestimmten Verhaltensweisen oder psychischen
Problemlagen aufgrund einer Erkrankung. Folgende Punkte werden hier unter die Lupe genommen: Motorische Unruhe, nächtliche Unruhe,
selbstschädigendes Verhalten, Beschädigung von Gegenständen, physisch aggressives Verhalten, verbale Aggression, schreien, fluchen, Abwehrhaltung,
Wahnvorstellungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei Depression und distanzloses Verhalten.

 

Selbstversorgung:

Dieses Modul geht auf die Selbstversorgung ein. Wie zum Beispiel die alleinige Verrichtung der Körperpflege. Bei der Bewertung spielt es keine Rolle, ob die Einschränkung der Selbstständigkeit körperliche oder geistige Ursachen hat. Bei den ganzen Punkten wird genauer ins Detail gegangen: Waschen des vorderen Oberkörpers, Körperpflege im Bereich des Kopfes, Waschen des Intimbereichs, Duschen/Baden einschließlich Haare waschen, An- und Auskleiden des Oberkörpers, An- und Auskleiden des Unterkörpers, mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken, Essen, Trinken, Benutzung einer Toilette/Toilettenstuhl, Bewältigung der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter/Urostoma, Bewältigung der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma.

 

 

Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen:

Im Großen und Ganzen bezieht sich dieser Punkt auf medizinisch notwendige Verrichtungen wie ärztlich angeordnete Maßnahmen. Es geht darum um die Person selbstständig in der Lage ist, diese auszuführen oder Hilfe bei bestimmten Dingen benötigt. Darunter fällt: Einnahme von Medikamenten, Verabreichung von Injektionen, legen von Intravenöse Zugängen, Absaugen und Sauerstoffgabe, Einreibungen bzw. Kälte- oder Wärmeanwendungen Messung und Deutung von Körperzuständen, Verbandswechsel und Wundversorgung, Stomaversorgung, Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden, Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung, Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung, Arztbesuche, Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen, Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Vorschriften.

 

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:

Wie der Name schon sagt, wird hier das Alltagsleben und die sozialen Kontakte begutachtet. Es wird geschaut, in wie weit die Person ihren Tagesablauf alleine bewältigt, strukturiert und gestaltet. Explizit geht es um: Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen, Ruhen und Schlafen, sich beschäftigen, Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen, Interaktion mit Personen im direkten Kontakt, Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes

 

Auf diese Punkte können Sie sich schon vorbereiten. Machen Sie sich Gedanken und schreiben Sie am besten alles geordnet auf, was Ihnen einfällt, um in dem Moment, wo es drauf ankommt, nichts zu vergessen. So können Sie ganz entspannt in die Begutachtung gehen ohne jeglichen Druck.

 Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns!

 

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