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Die Vorsorgevollmacht

Wenn sich plötzlich alles ändert und Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen können, brauchen sie eine oder mehrere Personen, die eine Vorsorgevollmacht besitzen. Was dabei nur absolut wichtig ist und oberste Priorität hat ist, dass Sie den bevollmächtigen Personen uneingeschränkt und bedingungslos vertrauen können. Außerdem muss die Person, die infrage kommt ,vorher gefragt werden. Sie können sie nicht dazu zwingen, die Vorsorgevollmacht zu übernehmen.

Aber was genau bedeutet das?
Durch eine Vorsorgevollmacht wird eine oder mehrere Personen dazu beauftragt, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Aus diesem Grund ist das Vertrauen, was Sie in diese Personen haben, auch sehr wichtig. Es kann festgelegt werden, ob die Vorsorgevollmacht für alle Angelegenheiten greift oder nur für bestimmte. Die Vorsorgevollmacht tritt dann in Kraft, wenn Sie sich um die Angelegenheiten nicht mehr selbst kümmern können und theoretisch andere Menschen die Aufgaben erledigen müssen. Man kann die Vorsorgevollmacht mit einer Art ,,Vertretung“ vergleichen. Deswegen können Sie auch genau festlegen, bei welchen Aufgaben Sie durch deinen Bevollmächtigten vertreten werden wollen.

  • bei finanziellen Angelegenheiten
  • bei Rechtsgeschäften
  • Anträge auf Pflegehilfsmittel
  • bei Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
  • bei Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit
  • bei ärztlicher Behandlung
  • im Post- und Fernmeldewesen
  • bei Behörden und Vertretung vor Gericht
  • im Todesfall


Eine Vorsorgevollmacht ist quasi die höchste alle Vollmachten und Verfügungen,  in Bezug auf die rechtliche Pflegevorsorge für das Alter. Mit ihr lassen sich auch Vorkehrungen im Sinne einer Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht treffen. Aber trotzdem können Sie natürlich alle drei Dinge separat aufsetzen. 
Damit auch alles nach Ihren innigsten Wünschen abläuft und entschieden wird, formulieren Sie die Vorsorgevollmacht so detailliert, wie es nur möglich ist. Gesundheitsangelegenheiten können Sie natürlich auch festlegen. Hier eine Auflistung, was Sie alles bestimmen können:

  • Aufnahme, Fortführung oder Abbruch medizinischer Therapien
  • Die  Wünsche hinsichtlich der Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung
  • Die Zustimmung zu ärztlichen
  • Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht
  • Berechtigung des Bevollmächtigten, einzelne Personen eine Untervollmachten zu erteilen


Wie lange ist die Vorsorgevollmacht überhaupt gültig?

Bis die Vorsorgevollmacht nicht von Ihnen widerrufen wird, ist sie gültig. Allerdings können Sie diese jederzeit widerrufen. Gründe müssen dabei nicht angegeben werden. Denken Sie daran, alle zu informieren, dass sie die Vorsorgevollmacht widderrufen haben. (Banken, Versicherungen, Gericht …) Lassen Sie sich außerdem unbedingt das Original vom Bevollmächtigtem zurückgeben.


Was noch wichtig ist …

Auch wenn es vielleicht im ersten Eindruck so rüber kommt, gibt die Vorsorgevollmacht einem nicht alle Rechte. Viele Dinge sind ihm sogar vom Gesetz verboten. Hier eine Liste:

  • Verbot des Selbstkontrahierens: Die Bevollmächtigte Person kann nicht in Ihrem Namen Rechtsgeschäfte mit sich selbst tätigen. Was bedeutet, dass er sich nicht mit Vermögen oder Sachgütern beschenken kann.
  • Bankvollmacht: Bei Bankgeschäften ist es auch etwas komplizierter. Der Bevollmächtigte kann diese durchaus in ihrem Namen durchführen, wenn Sie das so bestimmt haben, aber viele Banken bestehen darauf, dass vorher eine gesonderte Bankvollmacht unterschrieben wird.
  • Kontrollbetreuer: Wenn das Betreuungsgericht feststellen sollte, dass Ihr Bevollmächtigter nicht in Ihrem Vorteil handelt, (durch Anregung Ihrer Angehöriger, Freunde oder Bekannte) wird es einen sogenannten Kontrollbetreuer einsetzen. Dieser ist dazu da, Ihre Rechte gegenüber des Bevollmächtigtem zu schützen.

 

Diese Informationen sind sehr wichtig zu wissen und deswegen hoffen wir, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten!

Tags: Rechtliches
 

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