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Die Patientenverfügung

Zwischen top fit und pflegebedürftig können teilweise nur Sekunden liegen. Ein Unfall oder eine plötzliche auftretende Krankheit können das Ruder sofort rumreißen. Mit einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche Behandlungen Sie im Fall einer Krankheit wünschen und welche Sie gezielt ablehnen.

Aber was genau ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist im ersten Schritt eine schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, in der sie festlegt, welche noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe bewilligt und welche sie untersagt.

Einfach gesagt, bedeutet es, dass frühzeitig festgelegt wird, wie man behandelt werden möchte, wenn man zu diesem Zeitpunkt seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Die Patientenverfügung gilt also als wichtige Vorsorgemaßnahme.

Wie setze ich eine Patientenverfügung richtig auf?
Besonders wichtig ist, dass die Patientenverfügung schriftlich vorliegt und diese eigenhändig unterschrieben wurde. Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber, wo Sie die Patientenverfügung aufbewahren. Denn einen Notar brauchen Sie dafür nicht. Im Notfall sollte Sie auch schnell greifbar sein, um sie Ärzten vorzulegen. Denn die Patientenverfügung richtet sich unmittelbar an die Ärzte und das Pflegeteam.

Was noch wichtig zu wissen ist!

  • Die Patientenverfügung ist für alle Beteiligten mit Verbindlichkeit verbunden (Betreuer, Bevollmächtigter, Ärzte, Pflegepersonal, Justiz und Angehörige)
  • Sie kommt erst zu Einsatz, wenn Sie wirklich nicht mehr in der Lage sind, selbst über Ihre medizinische Behandlung zu entscheiden. In den meisten Fällen stellen Ärzte diesen Zeitpunkt fest
  • Außerdem können Sie die Patientenverfügung jederzeit widerrufen (formlos und auch mündlich möglich)
  • Haben Sie keine Angst vor aktiver Sterbehilfe, dass diese ohne Zustimmung umgesetzt wird, denn diese ist in Deutschland verboten.

 

 

Tags: Rechtliches
 

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