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Die Pflegegrade

Die Pflegegrade

Das zweite Pflegestärkungsgesetz ist seit 2017 in Kraft getreten und sorgt somit für mehr Gerechtigkeit für die Pflegebedürftigen.

Physische und psychische Einschränkungen werden hierbei gleichgestellt. Denn vorher war das Ganze etwas anders. Nun liegt eher der Fokus auf den Alltagskompetenzen, wobei er vorher der körperlichen Verfassung gewidmet war.

Neu ist auch der Name. Nun wird das Ganze ,,Pflegegrade“ genannt. Diese lösen die bisherigen Pflegestufen ab und machen das Überwinden von Hürden für eine finanzielle Unterstützung im Pflegefall leichter.

Es gibt nun Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5. Verbunden damit sind unterschiedliche finanzielle Leistungen. Das Ergebnis wird in einem Punktesystem festgehalten. Das bedeutet: Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.

 

Hier ist das Punktesystem nochmal zusammengefasst:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Tags: Pflegegrad
 

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