Um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden muss erst ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Wenn das geschehen ist, kommt ein Begutachter vorbei, der sich einen Überblick macht. Dieser wird dann den Pflegegrad bestimmen anhand von einem Punktesystem.
Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade. Je mehr Punkte vergeben werden, desto höher ist der Pflegegrad. Die Punkte reichen von einer Spanne von 12,5 bis 100. Die Auflistung sieht folgendermaßen aus:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).