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Pflegegrad 1: Die wichtigsten Infos

Wann bekommt man eigentlich den Pflegegrad 1 zugesprochen? Im ersten Schritt muss natürlich ein Pflegegrad  beantragt werden. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist ,,eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.“ Die Gutachter prüfen das Ganze im aktuellen Begutachtungsverfahren. Zwischen den Punkten 12,5 und unter 27 Punkte lässt sich Pflegegrad 1 feststellen.

Kriterien für die Pflegebegutachtung  finden Sie bereits schon auf unserer Seite.

Hier ein Überblick auf welche Geldleistungen Sie Anspruch haben bei Pflegegrad 1:

Leistung Anspruch
Pflegegeld  Kein Anspruch
Pflegesachleistungen Kein Anspruch
Tages – und Nachtpflege Kein Anspruch
Kurzzeitpflege Kein Anspruch
Verhinderungspflege Kein Anspruch
Vollstationäre Pflege Kein Anspruch
Kostenlose Pflegehilfsmittel Ab Pflegegrad 1 erhältlich bis zu einem Wert von 40€
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

 

 

Menschen mit Pflegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, da sie das meiste in ihrem Leben noch selbstständig meistern und eigentlich so gut wie keine Unterstützung benötigen. Egal ob von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften. Das gleiche gilt für die Tages – und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege und die vollstationäre Pflege. 

 

 

Tags: Pflege
 

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