Wann bekommt man eigentlich den Pflegegrad 1 zugesprochen? Im ersten Schritt muss natürlich ein Pflegegrad beantragt werden. Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist ,,eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.“ Die Gutachter prüfen das Ganze im aktuellen Begutachtungsverfahren. Zwischen den Punkten 12,5 und unter 27 Punkte lässt sich Pflegegrad 1 feststellen.
Kriterien für die Pflegebegutachtung finden Sie bereits schon auf unserer Seite.
Hier ein Überblick auf welche Geldleistungen Sie Anspruch haben bei Pflegegrad 1:
Leistung | Anspruch |
Pflegegeld | Kein Anspruch |
Pflegesachleistungen | Kein Anspruch |
Tages – und Nachtpflege | Kein Anspruch |
Kurzzeitpflege | Kein Anspruch |
Verhinderungspflege | Kein Anspruch |
Vollstationäre Pflege | Kein Anspruch |
Kostenlose Pflegehilfsmittel | Ab Pflegegrad 1 erhältlich bis zu einem Wert von 40€ |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Menschen mit Pflegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, da sie das meiste in ihrem Leben noch selbstständig meistern und eigentlich so gut wie keine Unterstützung benötigen. Egal ob von Angehörigen oder professionellen Pflegekräften. Das gleiche gilt für die Tages – und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, die Verhinderungspflege und die vollstationäre Pflege.