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Pflegegrad 2: Leistungen, Voraussetzungen und Geld

Pflegegrad 1  haben wir bereits in unserem Blogartikel zuvor behandelt. Nun machen wir weiter mit Pflegegrad 2. Wo liegen hier die Unterschiede und wann bekommt man diesen zugesprochen?

Versicherte Menschen erhalten Pflegegrad 2 und die dazu entsprechenden Pflegeleistungen, wenn ein Gutachter ihnen eine ,,erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bestätigt hat.

 Die Gutachter von der Pflegekasse berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit in Bezug auf körperliche, wie auch psychische und kognitive Beeinträchtigung. Dabei werden Punkte vergeben für die Zuweisung des Pflegegrads. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.

Bei Pflegegrad 2 liegen die Punkte zwischen 27 und 47,5.

Leistungsart Leistung und Häufigkeit 
Pflegegeld 316 Euro/Monat

Pflegesachleistung

689 Euro/Monat

Tages- und Nachtpflege

689 Euro/Monat
Kurzzeitpflege

1.612 Euro/Jahr

Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr

Vollstationäre Pflege

770 Euro/Monat

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

125 Euro/Monat

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

bis zu 60 Euro/Monat

Hausnotruf

23 Euro/Monat

Wohnraumanpassung

4.000 Euro/Gesamtmaßnahme

Wohngruppenzuschuss

 214 Euro/Monat

 

 

 

 

Tags: Pflegegrad
 

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