Pflegegrad 1 haben wir bereits in unserem Blogartikel zuvor behandelt. Nun machen wir weiter mit Pflegegrad 2. Wo liegen hier die Unterschiede und wann bekommt man diesen zugesprochen?
Versicherte Menschen erhalten Pflegegrad 2 und die dazu entsprechenden Pflegeleistungen, wenn ein Gutachter ihnen eine ,,erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bestätigt hat.
Die Gutachter von der Pflegekasse berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit in Bezug auf körperliche, wie auch psychische und kognitive Beeinträchtigung. Dabei werden Punkte vergeben für die Zuweisung des Pflegegrads. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad.
Bei Pflegegrad 2 liegen die Punkte zwischen 27 und 47,5.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 316 Euro/Monat |
Pflegesachleistung |
689 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege |
689 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege |
1.612 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege |
770 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen |
125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
bis zu 60 Euro/Monat |
Hausnotruf |
23 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung |
4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss |
214 Euro/Monat |