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Pflegegrad 5: Der höchste Pflegegrad

Der höchste Pflegegrad ist Pflegegrad 5. Er umfasst damit die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 5 bescheinigen Pflegekassen ihren Versicherten die ,,schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung “ haben.

Um generell in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, woraufhin später ein Begutachter, die betroffene Person in den jeweiligen Pflegegrad einstuft.

Das Ganze passiert mit einem Punktesystem. Um Pflegegrad 5 zugesprochen zu bekommen, müssen die Punkte über 90 liegen und unter 100.

Insgesamt werden Punkte von 12,5 bis 100 vergeben.

Wir haben nur alle Geldleistungen im Überblick zusammengefasst.

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 901 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.995 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.995 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 2.005 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/Monat
Hausnotruf 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

 

Tags: Pflegegrad
 

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