Der höchste Pflegegrad ist Pflegegrad 5. Er umfasst damit die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 5 bescheinigen Pflegekassen ihren Versicherten die ,,schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung “ haben.
Um generell in einen Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, woraufhin später ein Begutachter, die betroffene Person in den jeweiligen Pflegegrad einstuft.
Das Ganze passiert mit einem Punktesystem. Um Pflegegrad 5 zugesprochen zu bekommen, müssen die Punkte über 90 liegen und unter 100.
Insgesamt werden Punkte von 12,5 bis 100 vergeben.
Wir haben nur alle Geldleistungen im Überblick zusammengefasst.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 901 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 1.995 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 60 Euro/Monat |
Hausnotruf | 23 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |