Pflegegrad 4 ist der vorletzte Pflegegrad, den es bei uns in Deutschland gibt. In Pflegegrad 4, werden Personen eingestuft, die unter ,,schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ leiden. Wenn man bei der Begutachtung über 70 Punkten und unter 90 Punkten eingestuft wird, erhält man Pflegegrad 4.
Aber was bedeutet das nun im Überblick. Wir haben alle Leistungen im Überblick aufgelistet.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 728 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 1.612 Euro/Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.612 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro/Jahr |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege |
1.775 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 60 Euro/Monat |
Hausnotruf | 23 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |