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Pflegegrad 4: Was Sie wissen müssen

Pflegegrad 4 ist der vorletzte Pflegegrad, den es bei uns in Deutschland gibt. In Pflegegrad 4, werden Personen eingestuft, die unter ,,schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ leiden. Wenn man bei der Begutachtung über 70 Punkten und unter 90 Punkten eingestuft wird, erhält man Pflegegrad 4.

Aber was bedeutet das nun im Überblick. Wir haben alle Leistungen im Überblick aufgelistet.

 

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 728 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.612 Euro/Monat
Tages- und Nachtpflege 1.612 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/Jahr
Verhinderungspflege 1.612 Euro/Jahr

Vollstationäre Pflege

1.775 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/Monat
Hausnotruf 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat

 

Tags: Pflegegrad
 

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