Wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine Betreuungsvollmacht aufzusetzen, müssen Sie sich auch die wichtige Frage stellen, wer als Betreuer für Sie infrage kommt.
Laut Betreuungsverfügung / Betreuungsvollmacht müssen die infrage kommenden Personen folgende Voraussetzungen haben:
- volljährig
- geschäftsfähig
- kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis
- keine Vorstrafen
- ausreichend deutsche Sprachkenntnisse
- Lebensort nicht zu weit vom Betreuten entfernt
Wer eignet sich als Betreuer?
Über folgende Fragen sollten Sie sich Gedanken machen, wenn Sie ihren Betreuer bestimmen wollen:
- Akzeptiert diese Person es, wenn ich andere Wünsche habe als sie?
- Toleriert diese Person, dass ich mein Leben auf meine Art und Weise gestalte?
- Hat diese Person überhaupt Zeit für mich? Kann sie mich oft besuchen?
- Steht für diese Person mein Wohl an erster Stelle? Wird sie immer in meinem Sinne entscheiden?
- Ist diese Person der Aufgabe gewachsen und belastbar genug, um auch meine Angelegenheiten zu übernehmen?
Seien Sie sich außerdem immer im Klarem darüber, dass die Person evtl. auch langfristig Ihre Betreuung übernimmt. Aus diesem Grund muss die Person wirklich in der Lage sein, mental, zeitlich und körperlich jederzeit in Ihrem Sinne zu handeln. Die Sicherheit muss gegeben sein, dass Sie mit dieser Person alles besprechen und offenbaren können, was für Sie bei der Betreuung wichtig ist.