Die verschiedenen Pflegegrade unterscheiden sich in ihren Leistungen und natürlich auch in ihren Voraussetzungen. Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 haben wir bereits behandelt.
Pflegegrad 3 erhält jeder Pflegebedürftige, der unter einer ,,schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet. Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, benötigt man zwischen 47,5 und unter 70 Punkten im Bewertungsverfahren.
Bei dem Bewertungsverfahren berücksichtigen die Gutachter von der Krankenkasse, die noch vorhandene Selbstständigkeit in Bezug auf körperliche, wie auch psychische und auch kognitive Beeinträchtigungen.
Leistungsart | Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 545 Euro/Monat |
Pflegesachleistung | 1.298 Euro/Monat |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro/Jahr |
Kurzzeitpflege | 1.612 Euro/Jahr |
Vollstationäre Pflege | 1.262 Euro/Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125/Monat |
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 60 Euro/Monat |
Hausnotruf | 23 Euro/Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro/Monat |