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Pflegegrad 3: Kompakt zusammengefasst

Die verschiedenen Pflegegrade unterscheiden sich in ihren Leistungen und natürlich auch in ihren Voraussetzungen. Pflegegrad 1 und Pflegegrad 2 haben wir bereits behandelt.

Pflegegrad 3 erhält jeder Pflegebedürftige, der unter einer ,,schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ leidet. Um in Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, benötigt man zwischen 47,5 und unter 70 Punkten im Bewertungsverfahren.

Bei dem Bewertungsverfahren berücksichtigen die Gutachter von der Krankenkasse, die noch vorhandene Selbstständigkeit in Bezug auf körperliche, wie auch psychische und auch kognitive Beeinträchtigungen.

 

Leistungsart Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 545 Euro/Monat
Pflegesachleistung 1.298 Euro/Monat
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/Jahr
Kurzzeitpflege 1.612 Euro/Jahr
Vollstationäre Pflege 1.262 Euro/Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125/Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 60 Euro/Monat
Hausnotruf 23 Euro/Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro/Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro/Monat
Tags: Pflegegrad
 

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